Allgemeine Prüfungsbedingungen für Kandidaten
1. Kandidatennummer
Die Kandidaten müssen einen Identifikationsnachweis mit Foto im Prüfungszentrum vorlegen (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Wenn der Kandidat dem Trainer/der Aufsichtsperson vor der Prüfung keinen Identifikationsnachweis vorlegt, behält sich APMG das Recht vor, dem Kandidaten die Teilnahme an der Prüfung zu verweigern.
2. Verhaltenskodex für Kandidaten
Die Kandidaten müssen mindestens 3 Minuten vor Beginn der Prüfung anwesend sein. Bei ihrer Teilnahme an einer Prüfung verpflichten sich die Kandidaten zu höflichem und rücksichtsvollem Verhalten gegenüber den anderen Kandidaten und dem Trainer/der Aufsichtsperson. APMG verleiht denjenigen Kandidaten ein Zertifikat als Registrierter Practitioner, die:
- i) die für das Bestehen der Foundation-Prüfung erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hab en;
- ii) die für das Bestehen der Intermediate-Prüfung erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben (falls zutreffend);
- iii) die Foundation-Prüfung erfolgreich bestanden haben, um die Practitioner-Prüfung zu absolvieren und dafür Nachweise vorgelegt haben; und
- iv) den Zertifizierungsbedingungen von APMG Ltd, die in den vorliegenden allgemeinen Bedingungen festgelegt sind, zustimmen.
Die Zertifizierung erlaubt keine Verwendung von Handelsmarken oder Logos, die mit dem Zertifizierungsverfahren oder damit verbundenen Produkten und Verfahren in Verbindung stehen. Sollte ein Kandidat Zertifikate, Handelsmarken oder Logos, die mit Zertifizierungs-verfahren verbunden sind, missbräuchlich verwenden, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um den Vorfall aufzuklären und Wiederholungen zu vermeiden. Bei schwerwiegendem und/oder wiederholtem Missbrauch werden die Zertifikate aberkannt und entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.
3. Nachkontrolle
Mindestens drei und maximal fünf Jahre nach der Zertifizierung müssen Registrierte Practitioner eine Re-registration-Prüfung ablegen und bestehen, um ihre Zertifizierung als Registrierter Practitioner zu behalten. Die Re-registration-Prüfung hat ähnliche Anforderungen wie die Intermediate-Prüfung und die Practitioner-Prüfung, ist aber kürzer.
4. Besondere Vorkehrungen
5. Beschwerden
APMG verlangt von allen Registrierten Practitionern, eine Akte über Beschwerden, die im Rahmen ihrer Kompetenzzertifizierung gegen sie vorgebracht werden, zu führen. APMG muss über derartige Beschwerden informiert werden. Die Beschwerdeakte wird zum Zeitpunkt der Re- registration-Prüfung geprüft. Wenn APMG derartige Beschwerden über einen Registrierten Practitioner erhält, über die der jeweilige Registrierte Practitioner APMG nicht in Kenntnis gesetzt hat, kann dies zur Aufhebung oder Aberkennung der Zertifizierung führen. Wenn Kandidaten, ATOs, ACOs oder Dritte eine Beschwerde gegen APMG vorbringen möchten, steht ihnen hierfür das offizielle Beschwerdeverfahren auf der Website www.apmg-international.com zur Verfügung.
6. Widerspruch
APMG verfügt über ein offizielles Widerspruchsverfahren, das über die Website www.apmg- international.com zugänglich ist.
7. Aufbewahrung von Informationen
APMG bewahrt die Formulare mit Angaben zum Kandidaten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Prüfungsdatum auf. Danach werden die Informationen unwiderruflich zerstört. Im Falle von Streitigkeiten gelten die Informationen, die sich in den Unterlagen von APMG befinden, als korrekt. Elektronische Kopien von Informationen zum Kandidaten werden für den Zeitraum des Qualifikationsverfahrens aufbewahrt, um die Ergebnisse auf Nachfrage gemäß der unten aufgeführten Datenschutzerklärung prüfen zu können. Die Antwortbögen der Prüfung werden 12 Monate nach dem Prüfungsdatum unwiderruflich zerstört.
8. Datenschutzerklärung
Beim Ausfüllen der Formulare mit Angaben zum Kandidaten müssen die Kandidaten angeben, ob sie im Register erfolgreicher Kandidaten erscheinen möchten. Wenn die Kandidaten das Datenschutzkästchen angekreuzt haben, leitet APMG die Prüfungsergebnisse nur an die ATO weiter, die die entsprechende Prüfung durchgeführt hat und wird die Ergebnisse der Kandidaten nicht im Register erfolgreicher Kandidaten veröffentlichen. Wenn das Kästchen nicht angekreuzt wurde, hat APMG die Erlaubnis, die Kandidaten auf der Website zu veröffentlichen und Dritte über deren Bestehen der Prüfung zu informieren. Wenn die Kandidaten ihre Meinung zu einem späteren Zeitpunkt ändern, müssen sie hierfür eine schriftliche Bestätigung an APMG mit einer Kopie des Prüfungszertifikats senden, um APMG die Erlaubnis zur Änderung der Präferenzen zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass für solche Änderungen eine Verwaltungsgebühr von £ 25,00 + MwSt. anfällt.
APMG übernimmt keinerlei Haftung für die Vollständigkeit der Website oder des Registers erfolgreicher Kandidaten. Die Kandidaten sollten APMG umgehend kontaktieren, wenn Sie glauben, dass ihre Aufzeichnungen unvollständig sind. Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch einen Bildungsträger an den Arbeitgeber des Prüflings unterliegt der Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Prüfling und Bildungsträger. APMG bittet alle erfolgreichen Kandidaten der Practitioner-Prüfung nach Veröffentlichung ihrer Ergebnisse einen Online-Fragebogen auszufüllen, um unseren Service zu verbessern.
9. Ethische Richtlinien
Die Kommission für Ethik und Verhaltensnormen stellt sicher, dass APMG die Grundsätze einer guten Unternehmensführung einhält, ethisch korrekt arbeitet und dabei die Interessen aller wahrt. Das vollständige Dokument mit den entsprechenden Grundsätzen können Sie auf www.apmg- international.com einsehen.

