(Stand September 2024 - Version 5.2)

1. AGB für Trainingsleistungen und Raumreservierungen der SERVIEW GmbH

§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für öffentlich angebotene Trainings sowie für Inhouse Trainings, Zimmerbuchungen, Raumvermietungen und kundenspezifische Qualifizierungsprogramme der SERVIEW GmbH. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die SERVIEW GmbH. Unsere angebotenen Waren und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmen und Selbstständige) nach i.S.v. § 14 BGB. 
 

§2 Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen

Anmeldungen sind schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) und über die Website (www.serview.de) möglich. Daraufhin erhalten Sie bei Verfügbarkeit des gebuchten Trainings von uns eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Die Teilnehmerzahl für unsere Trainings ist begrenzt. Daher berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in den Angeboten aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Anderes gilt nur dann, wenn die SERVIEW GmbH den Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zustimmt.

§3 Leistungsumfang Raumvermietungen

  1. Die SERVIEW GmbH stellt die reservierten Räumlichkeiten und Sanitäreinrichtungen (im Folgenden "Mieträume" genannt) zum vereinbarten Termin gemäß der Auftragsbestätigung für die dort festgelegte Mietdauer bereit. 
  2. Ein gemieteter Raum wird mit einer Grundausstattung (gemäß der Definition unter https://www.serview.de/seminarraeume oder der Auftragsbestätigung) geliefert, die für Büro- und Besprechungszwecke geeignet ist, und wird dem Mieter in einem für diese Zwecke geeigneten Zustand übergeben. 
  3. Die Bereitstellung weiterer Ausstattungsgegenstände und -leistungen, die über die Ausstattung gemäß Punkt 2 hinausgehen (z. B. Flipchart, Metaplanwand, Projektor etc.), ist nicht automatisch enthalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien in der Auftragsbestätigung vereinbart. Dasselbe gilt für alle zusätzlichen Leistungen, die über die Bereitstellung der Mieträume hinausgehen (z. B. Catering).
  4. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und ggf. seiner Kunden. Die SERVIEW GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Raumvermietung oder der Nutzung der Räume auftreten.
  5. Der Mieter / Veranstalter ist für jegliche Beschädigungen an den Räumlichkeiten und dem Inventar sowie für den Verlust von Schlüsseln verantwortlich. Jegliche Haftung seitens SERVIEW für vom Mieter mitgebrachte Gegenstände oder Garderobe ist ausgeschlossen. Die Räumlichkeiten werden in einem aufgeräumten Zustand übergeben und müssen vom Mieter / Veranstalter ebenfalls aufgeräumt zurückgegeben werden.
  6. Vor dem Verlassen der Räumlichkeiten müssen alle Fenster geschlossen, sämtliche Lichter ausgeschaltet und gegebenenfalls elektrische Geräte wie Projektor oder Displays abgeschaltet werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt spätestens bei Verlassen des Gebäudes an das Boardinghouse-Team. Die Lautstärke muss so eingestellt werden, dass umliegende Räume sowie Anwohner nicht gestört werden. Rauchen sowie offenes Feuer, wie Kerzen, sind nicht gestattet. Die Anwesenheit von Tieren in den Räumen ist ebenfalls nicht erlaubt. Zudem müssen Flucht- und Rettungswege jederzeit frei zugänglich sein
  7. Die SERVIEW GmbH überprüft nicht die Zulassung oder Qualifikation des Mieters oder Veranstalters und übernimmt keine Haftung für möglicherweise unrechtmäßig angebotene Leistungen. Der Mieter oder Veranstalter ist selbst verantwortlich dafür, die erforderlichen Qualifikationen oder die Qualität seines Angebots zu erfüllen.
  8. Der Mieter ist dazu verpflichtet, sämtliche elektronische Einrichtung und sonstiges Inventar, die ihm von der SERVIEW GmbH zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig zu behandeln und in ihrem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Sollte der Mieter fahrlässig oder vorsätzlich Sachschaden am Eigentum der SERVIEW GmbH verursachen oder für Personenschäden verantwortlich sein, ist er verpflichtet, diese vollständig zu ersetzen. Jegliche bestehenden Mängel müssen unverzüglich der SERVIEW GmbH gemeldet werden, ebenso wie Schäden, die während der Veranstaltung auftreten. Der Mieter muss über eine angemessene Haftpflichtversicherung verfügen.

§4 Datenschutz

Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck der Auftragserfüllung genutzt. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG_neu). Der Kunde hat dabei jeder Zeit das Recht seine ersteilten Einwilligungen zu widerrufen. Alle weiteren Bedingungen zum Datenschutz stehen in den Datenschutzbestimmungen.

§5 Stornierung, Änderung und Absagen

Die Berechnung der Fristen basiert auf den Wochentagen von Montag bis Sonntag (7 Kalendertage). Nachfolgend werden die Wochentage als „Tage“ bezeichnet. Bei der Betrachtung von Trainingsstornierungen wird der Tag des Trainingsbeginns nicht mitgerechnet. Stornierungen, Änderungen und/oder Absagen müssen grundsätzlich auf dem schriftlichen Weg (postalisch oder e-Mail) erfolgen.

5.1 Öffentliche Trainings

Mit Training-Flex-Option (gilt nur für Schulungen, die auf www.serview.de gebucht werden):  Wurde das Training mit der Option "SERVIEW Training-Flex" gekauft, kann die Teilnahme an dem Training bis 1 Stunde vor Trainingsbeginn per e-Mail ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert oder kostenlos einmalig umgebucht werden. Die Gebühr für die SERVIEW Training-Flex Option wird vom Gesamtbetrag in Abzug gebracht. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall innerhalb von 7 Kalendertagen zurücküberwiesen.

Ohne Training-Flex Option: Anmeldungen für öffentliche Trainings können bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Bei Stornierung oder Umbuchung ab 13 Kalendertagen erheben wir 50% des Auftragswerts. Sie sind berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu entsenden. Bei Nichterscheinen des Trainingsteilnehmers, stellen wir Ihnen den vollen Auftragswert in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von mindestens 2 Personen oder krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Bei einer Absage durch die SERVIEW GmbH wird, mit dem Einverständnis der Teilnehmer, auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umgebucht. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, erstattet die SERVIEW GmbH in dem Kontext getätigte Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche für z. B. Reisekosten oder Übernachtungskosten entstehen nicht. Gleiches gilt auch bei Terminen mit der SERVIEW-Termingarantie.

5.2 Inhouse Trainings

Verbindlich beauftragte Trainingstermine können bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Bei einer Stornierung ab 20 Kalendertagen vor Trainingsbeginn bis 7 Kalendertage vor Trainingsbeginn berechnen wir 50% des Auftragswerts sowie die dadurch entstandenen Kosten. Bei Stornierung oder Umbuchung des Trainings ab 6 Kalendertagen vor Trainingsbeginn stellen wir Ihnen den vollen Auftragswert und die dadurch entstandene Kosten in Rechnung. Absagen behalten wir uns aus organisatorischen und technischen Gründen wie z. B. bei krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers vor. Bei einer Absage durch die SERVIEW GmbH wird in Rücksprache mit dem Kunden ein neuer Veranstaltungstermin festgelegt.

5.3 Live Online Trainings

Gegenstand der Leistung ist die Teilnahme an einem virtuell durchgeführten Training. Der Kunde erklärt sich bei der Buchung des Trainings, mit der Erfüllung der notwendigen technischen Anforderungen seitens des Veranstalters einverstanden. Die Voraussetzungen können auf der Webseite jederzeit eingesehen werden. In Bezug zu §5 "Stornierung, Änderung und Absagen" gelten für Live Online Trainings entweder die Bedingungen der Punkte 5.1 (öffentliches Training) oder 5.2 (Inhouse Training). Ergänzend zu den Punkten 5.2 oder 5.3 können bei technischen Problemen auf Teilnehmerseite oder Nichterfüllung der technischen Anforderungen, welche nicht durch die SERVIEW GmbH verursacht wurden, keine Ansprüche geltend gemacht werden.

5.4 Zimmerbuchungen

Buchungen im SERVIEW-Boardinghouse finden ausschliesslich in Verbindung mit der Buchung eines Trainings (öffentlich oder inhouse) oder einer Raumreservierung statt und stellen dabei eine Nebenleistung der jeweiligen Hauptleistung (Training oder Raumreservierung) dar. Somit gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Hauptleistung. Siehe hierzu die § 5.1, 5.2 oder 5.5. Mit der Buchung erwerben Sie keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag muss der Check Out bis spätestens um 10 Uhr erfolgen.

5.5 Raummiete

Bei Buchungen von Räumlichkeiten im SERVIEW-Boardinghouse können Sie Ihre Buchung bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn kostenfrei widerrufen. Bei Stornierung oder Umbuchung Ihrer Buchung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Mietbeginn erheben wir 50% des Auftragswerts. Bei Nichterscheinen, stellen wir Ihnen den vollen Auftragswert in Rechnung. Die SERVIEW GmbH behält sich aus organisatorischen und/oder technischen Gründen vor, gleichwertige Räumlichkeiten bereitzustellen. Es gelten zusätzlich die Bedingungen aus §3. 

5.6 Aktionen

Öffentliche Trainings, welche im Rahmen von z. B. öffentlichen Rabattaktionen, Kombinationsaktionen oder auch Jubiläen gebucht wurden, können nicht kostenfrei storniert werden. Nach der Bestätigung durch die SERVIEW GmbH können die Trainingstermine nach den jeweils durch die Aktion festgelegten Zeiträume umgebucht werden und Sie sind berechtigt einen Ersatzteilnehmer zu entsenden. Sollte der Trainingsteilnehmer nicht erscheinen oder das Training storniert werden, stellen wir 100% des Auftragswerts in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Bei einer Absage durch die SERVIEW GmbH wird, mit dem Einverständnis der Teilnehmer, auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umgebucht. Bei Absagen oder Veränderungen durch die SERVIEW bleiben die Vorteile der Aktion erhalten. Weitergehende Ansprüche für z. B. Reisekosten oder Übernachtungskosten entstehen nicht.

§6 Preise, Gebühren und Zahlungsziele

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Trainingsgebühren pro Person und sind nach Rechnungsstellung innerhalb des Zahlungsziels ohne Abzug zu begleichen. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Trainings berechtigt nicht zur Preisminderung. Ist die Zahlung bis zum Trainingsbeginn (bei sofortiger Rechnungsstellung) nicht auf das in der Rechnung angegebene Konto eingegangen oder kann kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, behalten wir uns eine Entscheidung über die Teilnahme vor. Die Zahlungsverpflichtung bleibt unabhängig davon unverändert bestehen.
  3. Soweit nicht anders vereinbart werden die Trainingsleistungen der SERVIEW GmbH wie folgt abgerechnet:
    • Öffentliche Trainings: Sofort nach Auftragseingang
    • Inhouse Trainings: Nach Durchführung des Trainings auf Basis der 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn gemeldeten Teilnehmerzahlen bzw. im Falle des Mehrerscheinens am Trainingstag die höhere Teilnehmerzahl.
    • e-Learnings: Sofort nach Auftragseingang oder vorherig vereinbartem Zahlungsziel.
    • Zimmerreservierung: da diese ausschliesslich in Verbindung mit der Buchung eines Trainings (öffentlich oder inhouse) oder einer Raumreservierung stattfinden, stellen diese hiermit eine Nebenleistung der jeweiligen Hauptleistung (Training oder Raumreservierung) dar. Somit gelten die Abrechnungsfristen wie in der jeweiligen Kategorie genannt.
    • Raumreservierungen: Nach Mietende auf Basis der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.
    • Shopkäufe: Sofort, da ausschliesslich Vorkasse.
  4. Soweit nicht anders vereinbart beträgt das Zahlungsziel 14 Kalendertage ab Rechnungsstellung auf die in der Rechnung angegebenen Kontodaten.
  5. Die angegebenen Preise sind bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gültig.

§7 Durchführungsabweichung

Die SERVIEW GmbH ist berechtigt, Trainings, auch jene mit Termingarantie, räumlich und/oder zeitlich zu verändern und gegebenenfalls kurzfristig abzusagen. Bei Absage des Trainings bietet die SERVIEW GmbH Ersatztermine an. Findet sich kein passender Termin, erstattet die SERVIEW GmbH bereits gezahlte Entgelte zurück. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der SERVIEW GmbH.

Des Weiteren behält sich die SERVIEW GmbH vor, den auf der Webseite genannten Trainer kurzfristig zu ändern. Eine Angabe von Gründen ist hierbei nicht erforderlich. Die Änderung des genannten Trainers zieht kein Anrecht auf Stornierung des gebuchten Trainings nach sich und hat die Anwendung von §5 zur Folge.

§8 Copyright, Urheber- und Markenrechte

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf - auch auszugsweise - ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. In den Trainings der SERVIEW GmbH werden verschiedene Softwarelösungen eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Die Softwarelösungen dürfen weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und dürfen nicht aus dem Trainingsraum entfernt werden. Des Weiteren gelten die deutschen und europäischen Urheberrechtsbestimmungen.

§9 Haftung

In unseren Trainings werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Trainingsziele erreichen kann. Für den Trainingserfolg haften wir jedoch nicht. Soweit nicht durch § 309 Nr. 7 und 8 BGB geregelt, haften wir für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von EUR 10.000. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die SERVIEW GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für Public Domain Software. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden, es sei denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Sollte der SERVIEW GmbH durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§10 Eingetragene Warenzeichen

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.

§11 Sonstiges

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des CISG Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht.

§12 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

Für Ereignisse höherer Gewalt, die der SERVIEW GmbH die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die SERVIEW GmbH nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss des Vertrages eintreten. Sollte die SERVIEW GmbH durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die SERVIEW GmbH auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

2. AGB für Beratungsleistungen der SERVIEW GmbH

§1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der SERVIEW GmbH finden Anwendung für alle Beratungsleistungen, die die SERVIEW GmbH gegenüber dem Auftraggeber erbringt und allen Tätigkeiten, die mit der Beratung in Zusammenhang stehen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der SERVIEW GmbH  finden auch entsprechende Anwendung, wenn die SERVIEW GmbH neben oder statt einer Beratung andere Dienstleistungen erbringt. Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die SERVIEW GmbH. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Unsere angebotenen Dienstleistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Klienten (Unternehmen und Selbstständige). Daher erfolgt auch der Verkauf von Beratungsdienstleistungen nur an gewerbliche Klienten i.S.v. § 14 BGB.

§2 Durchführung der Beratung

Die SERVIEW GmbH wird die Beratungsleistung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Zeitraumes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Die Auswahl der Mitarbeiter, die Beratung erbringen, bleibt der SERVIEW GmbH vorbehalten. Weitere detailierte Auftragsspezifika werden in individuellen Projektverträgen vereinbart.

§3 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt die SERVIEW GmbH bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Beratungsleistungen. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Insbesondere wird der Auftraggeber soweit erforderlich, Arbeitsräume für die Mitarbeiter von der SERVIEW GmbH einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen, einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von der SERVIEW GmbH für Informationen und Fragen etc. während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind, alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Des Weiteren obliegt es der Verpflichtung des Kunden im Fall einer Folgebeauftragung diese bis 60 Kalendertage vor Beendigung der derzeitigen Beauftragung vorzunehmen. Im Fall des Verzugs bzw. der Nichtbeauftragung kann SERVIEW den garantierten Einsatz des bisherigen Berater/Beraterteams nicht gewährleisten.

§4 Termine / Terminverzug

Kommt die SERVIEW GmbH mit dem Abschluss der vereinbarten Beratungsleistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer der SERVIEW GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist den betreffenden Auftrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistung beschränken sich auf für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf ½ v.H., max. jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt die SERVIEW GmbH im Fall des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

§5 Stornierung von Beratungsterminen

Grundlage der Terminierung von Beratungsterminen stellt immer die zwischen den Parteien schriftlich abgestimmte "verbindliche Zeitplanung" dar. Sollte von Kundenseite eine Verschiebung/Stornierung der abgestimmten Termine notwendig werden, gelten folgende Stornoregelungen: Verbindlich beauftragte Beratungstermine können bis 21 Kalendertage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung ab 20 Kalendertagen bis 7 Kalendertage vor Beginn berechnen wir 50% des vereinbarten Tagessatzes sowie die dadurch entstandenen Kosten. Bei Stornierung des Beratungstages ab 6 Kalendertagen vor Beginn stellen wir Ihnen den vollen Tagessatz und die dadurch entstandene Kosten in Rechnung. Absagen behalten wir uns aus organisatorischen und technischen Gründen wie z. B. bei krankheitsbedingtem Ausfall des Beraters vor. Bei einer Absage durch die SERVIEW GmbH wird in Rücksprache mit dem Kunden ein neuer Termin festgelegt. Ob/Inwieweit in bestimmten Kundensituationen eine Kulanz gewährt wird, wird im Einzelfall durch SERVIEW entschieden.

§6 Verzug des Auftraggebers

Unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach Ziffer 3 oder gesonderter Vereinbarung obliegende Mitwirkung, so kann die SERVIEW GmbH für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung gleichwohl verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich die SERVIEW GmbH, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplanes. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug - oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht - trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die SERVIEW GmbH zum einen zur fristlosen Kündigung berechtigt, zum anderen berührt dies nicht seine Verpflichtung, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat die SERVIEW GmbH Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens. Unberührt bleiben weiterhin die Ansprüche auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.

§7 Rechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt die SERVIEW GmbH dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.

§8 Abnahme & Gewährleistung

Weisen die Arbeitsergebnisse unwesentliche Mängel auf, kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Die SERVIEW GmbH wird solche Mängel in angemessener Frist beseitigen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
Die SERVIEW GmbH kann die Teilabnahme von einzelnen Arbeitsergebnissen zumindest dann erlangen, wenn deren Erstellung unabhängig von anderen, noch nicht abgenommenen Ergebnissen beurteilt werden kann und sie eine notwendige Grundlage für weitere Arbeiten darstellen.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, kann ihm die SERVIEW GmbH schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Nach Ablauf der Frist gilt die Abnahme als erfolgt, falls sie den Auftraggeber bei Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hatte.
Die SERVIEW GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf nicht vertraglich vereinbarten Anforderungen des Auftraggebers beruhen. Sie muss den Auftraggeber aber schriftlich hingewiesen haben, dass die Mängelfreiheit der Leistung bei Berücksichtigung der zusätzlichen  Anforderungen nicht gewährleistet werden kann.
Unterstützt die SERVIEW GmbH den Auftraggeber bei der Analyse angezeigter Mängel und stellt sich dabei heraus, dass sie keine Gewährleistungspflicht trifft, so wird sie ihm diese Leistungen zu den Vertraglich vereinbarten oder – falls solche bei Festpreisaufträgen nicht ausgewiesen sind – zu ihren aktuell üblichen Vergütungssätzen in Rechnung stellen.

§9 Honorare

Die Honorare für die von der SERVIEW GmbH erbrachten Beratungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit angewendeten Zeiten, sowie Reise- und ggf. Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die Honorare ergeben sich aus den bei Eingang des Auftrages geltenden Stundensätzen bzw. aus einem während der Bindefrist angenommenen Angebot von der SERVIEW GmbH. Verschiebt sich jedoch der Termin, zu welchem Beratungsleistungen erbracht werden sollen, infolge von SERVIEW nicht zu vertretender Umstände oder wegen höherer Gewalt auf einen Zeitpunkt später als 3 Monate nach Eingang des ursprünglichen Auftrages, so werden bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der Stundensätze, die dann geltenden Stundensätze der zu entrichtenden Vergütung zugrundegelegt. Das jeweilige Beratungshonorar wird monatlich auf Basis vorab vereinbarter Leistungsnachweise (Tätigkeitsberichte) ermittelt, sowie abgerechnet und ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die SERVIEW GmbH ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Die Berechnung des Honorars im Beratungsumfeld gilt auch für Bewertungsleistungen (wie z.B. ATV-Assessments oder Reifegradbewertungen) und wird losgelöst vom Ergebnis (Erfolg oder Misserfolg) der Bewertung in Rechnung gestellt. Bewertungsleistungen die für Kunden in Drittländern (Nicht-EU) erbracht werden, erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

§10 Kündigung

Erbringt die SERVIEW GmbH Leistungen gem. dem Projektauftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht SERVIEW eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Auftraggeber dies gegenüber der SERVIEW GmbH stets schriftlich zu rügen und eine angemessene Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer die SERVIEW GmbH Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen hat. Die ordnungsgemäße bzw. vereinbarte Nachbesserung stellt somit keinen Kündigungsgrund dar.
Die Kündigung von Dienstleistungsverträgen ist, sofern im Angebot keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen ist, jeweils schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats möglich. Sonderkündigungsrechte und Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. 
SERVIEW behält sich vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise, mittels schriftlicher Mitteilung, zu beenden, wenn sich herausstellt, dass (a) auf Grund einer Änderung von Gesetzen, der Rechtsprechung oder sonstiger Vorschriften oder (b) auf Grund der Änderung sonstiger Umstände (unter anderem Änderungen der Eigentumsverhältnisse an Ihrem Unternehmen oder Ihren verbundenen Unternehmen) eine Fortführung unseres Auftrags rechtswidrig wäre, insbesondere wenn die Auftragsfortführung im Widerspruch zu Unabhängigkeitsbestimmungen oder Berufsgrundsätzen stünde.
Kündigungen aus wichtigem Grund bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Regeln über Nachfristsetzungen in §4 gelten entsprechend.

§11 Haftung

Führen Beratungsleistungen von der SERVIEW GmbH zu unmittelbaren Schäden, so haftet die SERVIEW GmbH hierfür im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie bei Personenschäden und Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsrecht. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die SERVIEW GmbH deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen die SERVIEW GmbH und ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen.

§12 Geheimhaltung/Datenschutz

Jede der beiden Parteien ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr in Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für die Arbeitsergebnisse nach Ziffer 7. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen sicherstellen. Diese Verpflichtungen gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei nachweislich allgemein bekannt sind. Die SERVIEW GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung der EU einzuhalten, insbesondere alle personenbezogenen Daten, die die SERVIEW GmbH oder seine Mitarbeiter im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses be- oder verarbeiten, nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu nutzen. Die SERVIEW GmbH ist verpflichtet, ausschließlich Personal mit der Auftragserfüllung zu betrauen, das auf das Datengeheimnis verpflichtet wurde. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Auslaufen des jeweiligen Auftragsverhältnisses fort. Bei Verstößen gegen das Datengeheimnis oder andere einschlägige Rechtsvorschriften sieht das BDSG als auch die DSGVO Geld- oder Freiheitsstrafen vor. Erfolgt im Rahmen eines vereinbarten Projekts eine Anbindung von der SERVIEW GmbH an ein vom Auftraggeber betriebenes informationstechnisches Netzwerk, so ist die SERVIEW GmbH verpflichtet, für die Dauer der Anbindung einen unerlaubten Zugriff von Dritten über diese Anbindung auf das Netzwerk des Auftraggebers auszuschließen.

§13 Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter/innen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter/-innen des Beraters diesem unverzüglich mitzuteilen.

§14 Zurückbehaltungsrecht seitens des Auftragnehmers

(1) Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat die SERVIEW GmbH an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zu rügen würde. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat die SERVIEW GmbH alle Unterlagen vollständig herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

(2) Die Pflicht der SERVIEW GmbH zur Aufbewahrung der jeweiligen Unterlagen erlischt sechs Monate nach der Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gemäß Absatz 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§15 Sonstiges

Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die SERVIEW GmbH abgetreten werden. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von der SERVIEW GmbH. Der Auftraggeber darf kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Er darf nur mit Forderungen aufrechnen, die von der SERVIEW GmbH schriftlich anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt sind. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Bad Homburg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die SERVIEW GmbH ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht geltend zu machen.

§16 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

Für Ereignisse höherer Gewalt, die der SERVIEW GmbH die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die SERVIEW GmbH nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss des Vertrages eintreten. Sollte die SERVIEW GmbH durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die SERVIEW GmbH auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

§17 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

3. AGB für die Teilnahme als Aussteller an Veranstaltungen der SERVIEW GmbH

§1 Anmeldungen

Die Anmeldung zur Teilnahme als Aussteller erfolgt durch fristgerechten Eingang des Anmeldeformulars. Dieses ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Anmeldung gilt als ein Vertragsangebot an die SERVIEW GmbH. Mit der Unterzeichnung erkennt der Anmeldende die allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Er haftet dafür, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen diese Bedingungen einhalten. Der Anmeldeschluss für die Veranstaltung ist 14 Kalendertage vor Beginn festgelegt. Den Eingang der Anmeldung bestätigt die SERVIEW GmbH schriftlich. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Anmeldenden dar und begründet deshalb keinen Rechtsanspruch auf Zulassung als Aussteller.

§2 Zulassung/Auftragsbestätigung

Über die Zulassung des Anmeldenden als Aussteller entscheidet die SERVIEW GmbH durch seine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte und Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die SERVIEW GmbH. Die SERVIEW GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn die zur Verfügung stehende Standfläche nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen.

§3 Standflächennutzung

Die Platzierung der Stände geschieht durch die SERVIEW GmbH. In der Anmeldung geäußerte Platzierungswünsche werden – soweit möglich – einbezogen; ein Anspruch seitens des Ausstellers entsteht jedoch nicht. Ein Tausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung der Standfläche an Dritte ist ohne Zustimmung der SERVIEW GmbH nicht gestattet.

§4 Gemeinschaftsaussteller

Wollen mehrere Aussteller gemeinsam eine Standfläche mieten, so haben Sie in der Anmeldung einen von Ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter zu benennen, der verbindlicher Ansprechpartner für die SERVIEW GmbH ist.

§5 Unter-/Mitaussteller

Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes einem Aussteller überlassen. Dieser ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die SERVIEW GmbH berechtigt, die von ihm vorher zu benennenden Mit- bzw. Unteraussteller in seinen Stand aufzunehmen. Die Zulassung eines oder mehrerer Mit- bzw. Unteraussteller unterliegt einer zusätzlichen Gebühr. Für die Erfüllung aller Ausstellerverpflichtungen durch den oder die Unter- bzw. Mitaussteller haftet der Hauptaussteller.

§6 Gebühren und Zahlungsziele

Die bei der SERVIEW GmbH beauftragten Leistungen werden zu einem definierten Stichtag (z.B. 31.01.) des jeweiligen Veranstaltungsjahrs in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn zahlbar. Sollte eine Beauftragung nach dem Stichtag erfolgen, erfolgt die Rechnungsstellung sofort. Sollte eine Beauftragung 2 Monate oder später vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, erfolgt die Rechnungsstellung sofort mit sofortigem Zahlungsziel. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Standbuchung und auch somit die Teilnahme als Aussteller der Veranstaltung (inkl. des vorgesehen Standpersonals) kann nur dann garantiert werden, wenn der Zahlungseingang erfolgt ist.

§7 Pfandrecht

Die Bezahlung der Rechnung zu dem festgesetzten Termin ist Voraussetzung für die Nutzung der zugeteilten Standfläche. Zur Sicherung der Forderungen behält sich die SERVIEW GmbH vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Eine Haftung für Schäden an dem Pfandgut wird, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht übernommen.

§8 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

Der Aussteller hat kein Recht der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, es sei denn, es handelt sich um eine von der SERVIEW GmbH unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

§9 Rücktritt von der Anmeldung

Nach der Zulassung hat der Aussteller die volle Gebühr auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Die SERVIEW GmbH behält sich darüber hinaus vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

§10 Widerruf von Zulassung und Standfläche

Die SERVIEW GmbH ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabe der Standfläche in folgenden Fällen berechtigt:

  • Der Aussteller befindet sich in Rückstand mit der Zahlung der Gebühr zu den festgesetzten Terminen. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung durch die SERVIEW GmbH ist entbehrlich.
  • Die Voraussetzungen für die Standflächenbestätigung seitens des angemeldeten Ausstellers sind nicht mehr gegeben oder der SERVIEW GmbH werden nachträglich Gründe bekannt, z. B. Insolvenzantragsstellung des Ausstellers, deren echtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte.
  • Der Aussteller verstößt gegen das Hausrecht der SERVIEW GmbH.

In all diesen Fällen behält sich die SERVIEW GmbH die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen vor.

§11 Standaufbau, Standausstattung, Standgestaltung

Der Aussteller ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Vorschriften, insbesondere gewerberechtliche und baupolizeiliche Vorschriften sowie die Bauvorschriften der SERVIEW GmbH einzuhalten. Die SERVIEW GmbH behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestatteter Stände zu untersagen oder auf Kosten des Ausstellers abzuändern. Der Aufbau muss spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn abgeschlossen und der Stand von Verpackungsmaterial geräumt sein. Der Abtransport von Ausstellungsgütern und Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung ist unzulässig. Die Ausstellung besonders großer oder schwerer Exponate bedarf der Zustimmung der SERVIEW GmbH. Verankerungen in Boden, Wänden oder Decke der Ausstellungsräume sind unzulässig. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht oder nicht unverzüglich nach Schadenseintritt gemeldet wurden, hat der Aussteller zu ersetzen. Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbau-Endtermin noch auf den Ständen befinden, können auf Kosten des Ausstellers abtransportiert und eingelagert werden.

§12 Höhere Gewalt

Kann der Aussteller aufgrund von Umständen nicht teilnehmen, die weder er noch die SERVIEW GmbH zu vertreten haben (Höhere Gewalt), so ermäßigt sich die Standmiete auf die Hälfte. "§9 Rücktritt von der Anmeldung" bezüglich eines Ersatzmieters findet entsprechende Anwendung. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete, jedoch kann die SERVIEW GmbH vom Aussteller bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten für die Aussteller noch von Interesse ist. Sollte die SERVIEW GmbH in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin durchzuführen, so hat er die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Diese sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Termin abzusagen. In diesem Fall haben sie Anspruch auf Rückerstattung bzw. Erlass der Standmiete. Muss die SERVIEW GmbH aufgrund Eintritts Höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete (Gebühr). Für Ereignisse höherer Gewalt, die der SERVIEW GmbH die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die SERVIEW GmbH nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss des Vertrages eintreten. Sollte die SERVIEW GmbH durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die SERVIEW GmbH auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

§13 Werbung

Werbung aller Art ist nur innerhalb der vom Aussteller gemieteten Standfläche für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse erlaubt, soweit diese angemeldet und zugelassen sind. Die Verwendung von Geräten und Einrichtungen, durch die auf optische oder akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll (Lautsprecher, Film- oder Videovorführungen), bedürfen der schriftlichen Zustimmung der SERVIEW GmbH. Werbung politischen Charakters ist grundsätzlich unzulässig

§14 Fotografieren

Die SERVIEW GmbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen erheben kann. Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung des Ausstellers direkt anfertigen.

§15 Aufsicht/Bewachung

Dem Aussteller wird dringend nahegelegt, selbst für die Beaufsichtigung seines Standes und seiner Ausstellungsgegenstände zu sorgen und Schäden durch geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss genommen werden.

§16 Haftung/Versicherung

DIE SERVIEW GmbH haftet dem Aussteller und den von ihm Beauftragten für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Messegelände entstandenen Schaden bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro nur dann, wenn ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Die vorgenannte Begrenzung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für Schäden bei Versagen von Einrichtungen, Betriebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet die SERVIEW GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die SERVIEW GmbH haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder sonstigen Untergang von Ausstellungsgütern und Standausstattungen und deren Folgeschäden. Der Aussteller haftet der SERVIEW GmbH entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird dringend empfohlen. Der Aussteller kann bei Ausfall der Veranstaltung keine Schadensersatzansprüche gegenüber der SERVIEW GmbH geltend machen, die aus bereits entstandenem Aufwand herrühren.

§17 Gewerblicher Rechtsschutz

Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungsobjekten ist Sache des Ausstellers.

§18 Hausrecht und Zuwiderhandlungen

Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung dem Hausrecht der SERVIEW GmbH. Den Anordnungen der dort Beschäftigten ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlung nach Aufforderung nicht eingestellt wird, zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes zu Lasten des Ausstellers und ohne Haftung für Schäden.

§19 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der SERVIEW GmbH, Bad Homburg. Dies gilt auch für den Gerichtsstand, sofern der Aussteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

§20 Datenschutz

Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck der Auftragserfüllung genutzt. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die aktuellen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG_neu). Der Kunde hat dabei jeder Zeit das Recht seine ersteilten Einwilligungen zu widerrufen. Alle weiteren Bedingungen zum Datenschutz stehen in den Datenschutzbestimmungen.

§21 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

4. AGB für Teilnehmer an einer kostenlosen Online-Veranstaltung der SERVIEW GmbH

§1 Registrierung

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung, erhalten Sie von uns eine Validierungs-Mail und somit darauf folgend den Zugang zur online Veranstaltungs-Plattform.

§2 Buchung & Stornierung

Die Teilnahme an diesen Online-Veranstaltungen ist kostenfrei. 

§3 Eventdokumentation und Kontaktweitergabe

Mit der Anmeldung zu einer Online-Session (Online-Vortrag/Webinar) oder beim Besuch eines Aussteller-Stands willigt die betroffene Person der Weiterleitung der personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen an den Aussteller zwecks Nutzung für Informations- und Werbezwecke ein. Dies gilt ebenso für die Head-to-Head-Talks, mit der Erweiterung das die betroffene Person der Weiterleitung der personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen an die am Head-to-Head-Talk beteiligten Aussteller zwecks Nutzung für Informations- und Werbezwecke einwilligt. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt dabei gemäß Standardverfahren der verarbeitenden Unternehmen und können aber auch direkt durch die betroffene Person veranlasst werden. Falls Sie dem nicht zustimmen, informieren Sie uns bitte schriftlich.

§4 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

5. AGB für Teilnehmer an einer kostenlosen Präsenz-Veranstaltung der SERVIEW GmbH

§1 Registrierung

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung für Ihre Buchung.

§2 Buchung & Stornierung

Die Teilnahme an unseren Präsenz-Veranstaltungen, mit Ausnahme des Best Management Practice Kongresses (BMPK), ist kostenfrei. Daher fallen im Falle einer Absage auch keine Stornogebühren an. Wir bitten jedoch um eine entsprechende Information, wenn Ihnen eine Teilnahme nicht möglich ist.

§3 Eventdokumentation und Kontaktweitergabe

Auf unseren Präsenz-Veranstaltungen werden Fotografien und Videoaufnahmen angefertigt und ggf. in Publikationen oder Social Media Plattformen über diese und künftige Veranstaltungen, einschließlich der Bewerbung künftiger Veranstaltungen, in sämtlichen Medien durch die SERVIEW GmbH und die Sponsoren der Veranstaltung vervielfältigt, verbreitet und veröffentlicht. Vergütungsansprüche wegen der Verwendung der Medien gegenüber der SERVIEW GmbH oder den Sponsoren können zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht werden.
Falls Sie nicht zustimmen, informieren Sie uns bitte schriftlich.

§4 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

6. AGB für Teilnehmer am Best-Management-Practice und Knowledge Kongress (BMPK) der SERVIEW GmbH

Die detailierten AGB für diesen Event entnehmen Sie bitte der Kongress-Webseite https://www.bmpk.de/teilnahmebedingungen. Vielen Dank!

 

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Gartenstraße 23
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